Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt seit dem 1. Januar 2004 als rechtliche Grundlage für die Berechnung von Wohnflächen. Demnach ergibt sich die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume, wobei bestimmte Flächen – wie z. B. Dachschrägen, Balkone oder Terrassen – nur anteilig berücksichtigt werden.
Um eine verlässliche und rechtssichere Flächenangabe zu gewährleisten, bieten wir Ihnen zusätzlich einen professionellen Aufmaßservice vor Ort an. Unsere Fachleute nehmen alle relevanten Maße exakt auf und berechnen die Wohnfläche präzise nach den Vorgaben der WoFlV – ideal zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Mietverhältnissen oder beim Immobilienverkauf.
Erstellen von Energieausweisen
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in vielen Fällen verpflichtend – etwa beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Auch bei größeren Sanierungen kann ein Energieausweis erforderlich sein.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen einen Energieausweis vorlegen, sobald ein neuer Nutzer einzieht oder die Immobilie am Markt angeboten wird. Ausnahmen bestehen für denkmalgeschützte Gebäude und kleinere Bauten unter 50 m² Nutzfläche.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Man unterscheidet zwei Formen:
- Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – geeignet für Gebäude mit zentraler Heiztechnik und überwiegend ähnlicher Nutzung.
- Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle, Heizung und Bauzustand – vorgeschrieben für unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden.
Wir beraten Sie gern, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, und erstellen diesen fachgerecht und rechtskonform – auf Wunsch inklusive Vor-Ort-Termin zur Datenerhebung.
Lüftungskonzept
Mit der aktuellen DIN 1946-6 ist bei Neubauten sowie bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dach- oder Fassadenerneuerung) ein Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, den erforderlichenMindestluftwechsel sicherzustellen und Feuchteschäden sowie Schimmelbildung vorzubeugen.
Ein Lüftungskonzept dient der Planung und Nachweisführung zur kontrollierten Luftzufuhr und -abfuhr – abgestimmt auf Nutzungseinheiten, Raumgrößen, Gebäudehülle und energetischen Standard. Es entscheidet darüber, ob eine freie Fensterlüftung ausreicht oder ob technische Lüftungssysteme erforderlich sind.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
- Prüfung der lüftungstechnischen Notwendigkeit bei Sanierung oder Neubau
- Berücksichtigung aller relevanten Gebäude- und Nutzerdaten
- Empfehlung geeigneter Lüftungssysteme (z. B. Abluftsysteme, zentrale oder dezentrale Lösungen)
- Dokumentation zur Vorlage bei Behörden, Bauleitern oder Energieberatern
Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept fachgerecht, praxisorientiert und auf dem aktuellen Stand der Normung – als Einzelleistung oder in Kombination mit einer energetischen Gesamtbewertung Ihrer Immobilie.
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Leopoldstrasse 244