Die Bauabnahme, nicht nur ein technischer Schritt

Die Bauabnahme stellt einen rechtlich relevanten Vorgang dar, bei dem der Auftraggeber die vertraglich geschuldeten Bauleistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht bestätigt. Mit der Abnahme beginnt unter anderem die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß § 634a BGB, und die Beweislast für etwaige Mängel kehrt sich zugunsten des Auftragnehmers um.

Statistische Erhebungen zeigen, dass etwa 35 % aller Baumängel oder Bauschäden bereits zum Zeitpunkt der Abnahme oder innerhalb des ersten Jahres nach Fertigstellung auftreten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer sorgfältigen und systematischen Prüfung der Bauausführung unmittelbar vor Abnahme.

Begleitung bei der Bauabnahme – Technischer Ortstermin mit dem Bausachverständigen

Unser zertifizierter Bausachverständiger prüft die Bauausführung vor Ort auf sichtbare Mängel und Ausführungsfehler. Dabei werden Abweichungen von den vertraglichen Leistungen und den anerkannten Regeln der Technik fachgerecht dokumentiert.

Auf Wunsch werden diese dokumentiert und fachlich eingeordnet. Dieser Bericht kann als Grundlage für die formale Mängelanzeige und zur Durchsetzung etwaiger Nachbesserungsansprüche dienen.

Erfahrungsgemäß bleiben zahlreiche Mängel für Laien unentdeckt. Durch eine sachverständige Begleitung bei der Abnahme lassen sich Folgeschäden, Kostenrisiken und Auseinandersetzungen mit ausführenden Unternehmen signifikant reduzieren.

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