Bauschäden und Ihre Ursache
Die Ursachen von Bauschäden sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar oder eindeutig zuzuordnen. Um weitergehende Folgeschäden zu vermeiden, ist ein schnelles und fachgerechtes Vorgehen unerlässlich.
Beruht der Schaden auf mangelhaften Handwerksleistungen, kann der ausführende Betrieb – nach gesicherter Beweislage – zur Nachbesserung oder zum Schadenersatz herangezogen werden. Entscheidend ist eine fachlich fundierte Ursachenanalyse sowie eine rechtssichere Dokumentation des Schadens.
Der Vor-Ort-Termin
Als zertifizierte Baugutachter und Bausachverständige verfügen wir über fundiertes Fachwissen, langjährige Erfahrung und moderne Messtechnik zur Schadensanalyse und Entwicklung geeigneter Sanierungskonzepte.
Viele Bauschäden liegen im Verborgenen und werden erst durch gezielte Bauteilöffnungen sichtbar. In vielen Fällen ist jedoch keine zerstörende Prüfung notwendig – moderne, zerstörungsfreie Messverfahren ermöglichen eine präzise Ursachenbestimmung ohne Eingriffe in die Bausubstanz.
Vor Ort analysieren wir die Schadenursache, bewerten das Schadensbild fachlich, dokumentieren alle Befunde fotografisch und schlagen wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Beseitigung vor – um weitere Folgeschäden und kosten zuverlässig zu vermeiden.
Das Mängelprotokoll oder Schadensgutachten – Ihre rechtssichere Grundlage
Ein Mängelprotokoll dokumentiert sichtbar festgestellte Baumängel systematisch, z. B. im Rahmen einer Bauabnahme. Es dient als Beweissicherung und Basis für Nachbesserungsforderungen gegenüber dem Bauausführenden.
Ein Schadensgutachten geht darüber hinaus: Es analysiert die Ursache eines Bauschadens, bewertet den Schaden fachlich und enthält in der Regel eine Kostenschätzung für die Beseitigung. Es ist die entscheidende Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
BAUSCHADENSBEWERTUNG
zum Pauschalpreis
599,- €*
*Pauschale für einen Vor-Ort-Termin und Begehung durch einen zertifizierten Bausachverständigen und mündlicher Vor-Ort-Beratung Die Pauschale gilt ausschließlich für Wohnimmobilien (Wohnungen, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser). Der gesamte Zeitaufwand des Bausachverständigen für den Vor-Ort-Termin sowie An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Ein schriftliches Protokoll zum Vor-Ort-Termin ist nicht in der Pauschale enthalten.
Leopoldstrasse 244