Veränderung der Luftdichtheit des Gebäudes führt zu Schimmelbefall und Kondensationsschäden
Um Energie zu sparen, werden vielealte Gebäude thermisch saniert. In der Regel werden die Fassaden mittels eines Wärmedämmverbundsystems WDVS) gedämmt und die bestehenden Fenster gewechselt. In diesem Fall wurde durch die Eigentümerversammlung beschlossen, beide Maßnahmen umzusetzen. Danach kam es jedoch in mehreren Wohnungen zu Schimmelschäden.
Die ersten Schimmelschäden wurden bereits wenige Monate nach Abschluss der Sanierungsarbeiten von den Bewohnern gemeldet. Bei den aufgetretenen Schäden handelte es sich nicht um die typischen Schäden an Wärmebrücken oder Außenwänden, welche in der Regel auf bauphysikalische Gründe zurückzuführen sind. Stattdessen trat an den Innenwänden stellenweise über die gesamte Wandfläche punktförmiger Schimmelbefall auf. Gegenstände aus Leder, Papier und Kunststoff waren ebenfalls befallen sowie Innentüren von einem beheizten Raum zum nächsten.
Vorangegangene thermische Sanierung
Bei dem betroffenen Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1971 mit sechs Wohneinheiten mit Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss. Nach einer thermischen Sanierung von März 2017 bis Juni 2017 kam es bereits Ende August desselben Jahres zu diversen Schimmelschäden.
Für die thermische Sanierung wurden Holzfenster mit Doppelverglasung aus dem Jahr 1971 ausgebaut. Diese waren dem Baujahr entsprechend ausgeführt worden. Die Fuge zwischen Mauerwerk und Fenster war mit Steinwolle verschlossen und angeputzt worden. Beim Fenstertausch wurden alle Fenster und Balkontüren durch dreifach verglaste
Kunststofffenster mit außenliegenden Jalousien ersetzt. Die Montage erfolgte gemäß den RAL Richtlinien für Den Einbau von Fenstern. Das WDVS wurde in 180 mm EPS WLG 32 ausgeführt. Alle Anschlüsse wurden mit Anputzleisten und Dichtbändern fachgerecht ausgeführt.
Überprüfung des Raumklimas
Die Überprüfung des Raumklimas wurde, mit Zustimmung der Bewohner, mittels Datenlogger über einen Zeitraum von zwei Wochen durchgeführt. Die Datenlogger wurden in allen schadensbetroffenen Räumen aufgestellt. Die Auswahl der Messstelle wurde so gewählt, dass das Raumklima (Temperatur und Luftfeuchtigkeit) ohne Einfluss von Randbedingungen wie Heizkörper und Feuchtequellen aufgezeichnet wurde. Im Durchschnitt konnten folgende Daten festgestellt werden, die mit geringen Abweichungen auf alle betroffenen Wohnungen übertragen werden konnten. Die relative Luftfeuchtigkeit sank nach einem Lüftungsvorgang auf ca. 45 % bei einer Raumtemperatur von 21 °C. Nach dem Schließen des Fensters stieg die relative Luftfeuchte innerhalb von 30 Minuten auf ca. 70 % bei gleichbleibender Raumtemperatur an. Dieser Wert war bis zum nächsten Lüftungsvorgang relativ konstant. Bei diesem Raumklima 21 ° + 70 % rel. Feuchte beträgt der Taupunkt 15,3 °C. Die kritische Oberflächentemperatur, bei der bereits Schimmelwachstum stattfinden kann, liegt bei 19,1 °C. Bei Abwesenheit der Bewohner befanden sich die Räume ca. acht Stunden unter diesen Klimabedingungen.
Überprüfung nach DIN 1946-6
Die betroffenen Wohnungen sind gemäß DIN 1946-6 [1] zu überprüfen, da mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wurden und ein WDVS angebracht wurde. Die Luftdichtheit des Gebäudes hat sich somit verändert. Die Überprüfung ergab, dass für die Wohneinheiten ein Lüftungskonzept umzusetzen sei. Entsprechende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass weder eine Zu /Abluftanlage, eine Abluftanlage oder eine Querlüftung bei der Sanierung eingebaut wurden. Der notwendige Luftwechsel zum Feuchtschutz war nicht sichergestellt.
Die Mindestforderung der DIN 1946-6 nach einer benutzerunabhängigen Feuchteschutzlüftung bedeutet, dass in einem Gebäude oder einer Wohnung auch ohne einen aktiven Benutzer die entstehende Feuchte sicher abgeführt werden muss. Ansonsten drohen Überfeuchtung und Schimmelbildung. Um für das Gebäude den notwendigen Luftwechsel für den Feuchteschutz sicherzustellen, ist seit Mai 2009 ein Lüftungskonzept zu erstellen. In die Bewertung der Wohneinheit fließen der Dämmstandard und die Lage des Gebäudes ein. Damit werden Undichtheiten in der Gebäudehülle erfasst, zu erwartende Feuchtebelastung anhand der Wohnfläche berücksichtigt und die natürlicheLuftinfiltration aufgrund der Windbelastung geschätzt. Die DIN 1946 wurde geschaffen, um für die Bewohner und Besitzer von Gebäuden die Sicherstellung eines benutzerunabhängigen Mindestluftwechsels zum Feuchte- und Schimmelschutz zu gewährleisten.
Wann muss die DIN 1946-6 angewendet werden?
Wird die Infiltration einer Wohnung oder eines Wohngebäudes verändert, ist zu überprüfen, ob der Feuchteschutz des Gebäudes sichergestellt ist. Dies trifft bei
- Wohnungen und Wohngebäuden zu, die vor 2009 erbaut wurden wenn:
- ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht wird
- ein Drittel der Fassadenfläche Wärmegedämmt wird das Dach gedämmt wird
Ursache
Als Ursache für den auftretenden Schimmelschaden, kann ein falsches Lüftungsverhalten festgestellt werden. Da ein Wärmedämmverbundsystem angebracht wurde, liegt die Verantwortung nicht mehr beim Bewohner. Die DIN 1946-6 fordert und diesem Fall, dass die „Lüftung zum Feuchteschutz“ nutzerunabhängig sichergestellt werden muss.
Weiter Info zum Thema finden Sie hier: Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
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