Mit der aktuellen DIN 1946-6 ist bei Neubauten sowie bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dach- oder Fassadenerneuerung) ein Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, den erforderlichenMindestluftwechsel sicherzustellen und Feuchteschäden sowie Schimmelbildung vorzubeugen.

Ein Lüftungskonzept dient der Planung und Nachweisführung zur kontrollierten Luftzufuhr und -abfuhr – abgestimmt auf Nutzungseinheiten, Raumgrößen, Gebäudehülle und energetischen Standard. Es entscheidet darüber, ob eine freie Fensterlüftung ausreicht oder ob technische Lüftungssysteme erforderlich sind.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
  • Prüfung der lüftungstechnischen Notwendigkeit bei Sanierung oder Neubau
  • Berücksichtigung aller relevanten Gebäude- und Nutzerdaten
  • Empfehlung geeigneter Lüftungssysteme (z. B. Abluftsysteme, zentrale oder dezentrale Lösungen)
  • Dokumentation zur Vorlage bei Behörden, Bauleitern oder Energieberatern

Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept fachgerecht, praxisorientiert und auf dem aktuellen Stand der Normung – als Einzelleistung oder in Kombination mit einer energetischen Gesamtbewertung Ihrer Immobilie.

Geben Sie Ihre aktuellen Daten ein und erfahren Sie ob für Ihr Gebäude eine Lüftungskonzept zu erstellen ist und lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind.

Benötigen Sie eine offizielle Bestätigung für Ihre Kunden oder Behörden, dass Sie nicht tätig werden müssen, schicken Sie uns Ihre Daten und wir bestätigen Ihnen die Berechnung offiziell.

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