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Sachverständigenbüro Trübswetter für Schimmel-/Wasserschäden und Schäden am Bau

Wohnflächen werden ausschließlich nach der Wohnflächenverorndung (WoFlVo) ermittelt

Wer eine neue Wohnung besichtigen oder ein eigenes Haus bauen will, sollte sich im Vorfeld über die Wohnflächenberechnung informieren. Schließlich ist die Anzahl der Quadratmeter für den Mietpreis der Wohnung beziehungsweise den Kaufpreis des Hauses entscheidend. Zudem gibt es unterschiedliche Berechnungsarten, die bei der gleichen Wohnung zu komplett verschiedenen Größen und damit auch Preisen führen. Die Wohnflächen- berechnung erfolgt mithilfe verschiedener Verfahren.


Unsere Leistungen für Sie:


  • Aufmaß der Immobilie vor Ort
  • Exakte Vermessung mit modernster Technik
  • Berechnung der Wohnfläche nach der gültigen Wohnflächenverordnung
  • Nachvollziehbare Auswertungen
  • Auf Wunsch mit Grundriss
Angebot Wohnfläche


Berechnung laut Wohnflächenverordnung (WoFlV)


Die Wohnflächenverordnung ist seit dem 1. Januar 2004 gültig. Danach setzt sich die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume zusammen. Die tatsächliche Grundfläche entspricht allerdings nicht der Wohnfläche. Grund dafür ist der Abzug bestimmter Flächen. Laut der Wohnflächenverordnung gehören die folgenden Grundflächen zur Wohnfläche:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Küche
  • Esszimmer
  • Kinderzimmer
  • Badezimmer und Toilettenräume
  • Flure
  • Neben- und Abstellräume

Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen ebenfalls zur Wohnfläche, solange sie ausschließlich zur Wohnung oder zum Haus gehören. Diese Grundflächen werden aber in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte berechnet.

Die Grundflächen der folgenden Räume zählen dagegen nicht zur Wohnfläche:

  • Kellerräume
  • Kellerersatzräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Bodenräume
  • Waschküchen
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen
  • Geschäftsräume
  • Raumhöhe entscheidet über die Berechnung


Laut der Wohnflächenverordnung zählen die Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen zur Wohnfläche. Das entscheidende Kriterium hierfür ist die Raumhöhe. Dachschrägen bilden häufig eine Besonderheit: Ist die Fläche unter einer Schräge bis zu einem Meter hoch, zählt sie nicht zur Wohnfläche. Flächen unterhalb einer Schräge mit einer Raumhöhe von einem bis 2 Metern werden zu 50 Prozent zur Wohnfläche berechnet, alles über 2 Meter Raumhöhe zählt zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Der Wohnfläche nicht zugerechnet werden Schornsteine, freistehende Pfeiler und Säulen, Vormauerungen und Verkleidungen, wenn ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt und ihre Höhe 1,50 Meter übersteigt. Außerdem zählen auch Tür-, Fenster- und Wandnischen nicht zur Wohnfläche, wenn sie nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder maximal 13 Zentimeter tief sind.

Anfrageformular Wohnflächenvermessung










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